Der große Irrtum

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Hinweis auf Aktuelles 2012

 

 

am 30.12.2012 auf der Homepage eingestellt                                                                                                        

  • Fischer - Rechner zur Ermittlung der bisherigen rentenfernen Startgutschrift incl. Zuschlag                                                                                          (ZIP - Datei: Excel Programme und Anleitung)              (Stand: 30.12.2012)                                                                         (siehe Button Rechner)

  • Fischer - Rechner (erweitert) zur Ermittlung der bisherigen rentenfernen Startgutschrift incl. Zuschlag                                                                           ((auch Versicherte mit Eintrittsalter älter als 50 Jahre (verkürzte Staffel) werden berücksichtigt.) ZIP - Datei: Excel Programme und Anleitung)                                                                     (Stand: 30.12.2012)                                                                         (siehe Button Rechner)

am 15.12.2012 auf der Homepage eingestellt                                                                                                        

  • Leserbrief zum einem Beitrag im BTB - Magazin 11-2012                                                                                                        (siehe Button Presse)

am 03.12.2012 auf der Homepage eingestellt                                                                                                        

am 26.11.2012 auf der Homepage eingestellt                                                                                                        

am 16.11.2012 auf der Homepage eingestellt                                                                                                        

am 15.11.2012 auf der Homepage eingestellt                                                                                                        

am 30.10.2012 auf der Homepage eingestellt                                                                                                        

  • Keine Zuschläge für Ausgeschiedene                                                                                                                                (siehe Button Standpunkte) 

am 24.10.2012 auf der Homepage eingestellt                                                                                                        

  • Keine Zuschläge für Rentenferne Ost                                                                                                                                (siehe Button Standpunkte) 

am 19.10.2012 auf der Homepage eingestellt                                                                               

  • Keine Zuschläge trotz längerer Ausbildung                                                                                                                       (siehe Button Standpunkte) 

am 15.10.2012 auf der Homepage eingestellt                                                                                                        

  • Keine Zuschläge bei Jüngeren                                                                                                                                            (siehe Button Standpunkte) 

am 09.10.2012 auf der Homepage eingestellt                                                                               

am 05.10.2012 auf der Homepage eingestellt                                                                                                        

  • Keine Zuschläge bei Unterbrechern                                                                                                                                     (siehe Button Standpunkte) 

am 28.08.2012 auf der Homepage eingestellt                                                                                                        

am 31.08.2012 auf der Homepage eingestellt                                                                                                        

  • Groteske Zusatzversorgung  - Neuregelung der rentenfernen Startgutschriften als Lotteriespiel                                  (siehe Button Standpunkte) 

am 15.08.2012 auf der Homepage eingestellt                                                                                                        

  • Nachgerechnet - Unabhängige Zuschlags-Nachermittlung für einen Spätesteinsteiger in den öffentlichen Dienst (Dieses Beispiel wird in der einschlägigen Fachliteratur gerne verwendet                                                                                                                        (siehe Button Presse) 
  • Kürzung der Punkterente naht

     

    Am 9.8.2012 haben die Tarifparteien Verhandlungen zum "möglichen Anpassungsbedarf für die Ausgestaltung des Punktemodells" aufgenommen (siehe Schreiben Nr. 18/2012 vom 14.08.2012 der dbb tarifunion)*. Was sich dahinter verbirgt, ist sonnenklar und seit längerem bekannt (siehe mehrere frühere Beiträge  VSZ – Forum http://forum.vsz-ev.de/): Auf Drängen der öffentlichen Arbeitgeber soll das Niveau der seit 1.1.2002 eingeführten Punkterente drastisch abgesenkt werden.

     

    Das Ganze läuft unter den Stichworten "Biometrie" (Umschreibung für Anpassung der Sterbetafel mit Annahme einer längeren Lebenserwartung und dadurch einer geringeren Rente) und "Rechnungszins" (Umschreibung für Senkung des Zinses in Anpassung an das gesunkene Zinsniveau am Kapitalmarkt und an den Garantiezins von nur noch 1,75 % ab 1.1.2012 in der Kapitallebens- und privaten Rentenversicherung).

     

    Mit dem Scheinargument der Arbeitgebervertreter, das Punktemodell sei grundsätzlich als kapitalgedecktes System konzipiert, soll nun die Kürzung der Punkterente auch in dem nicht - kapitalgedeckten, sondern weiterhin umlagefinanzierten System der Zusatzversorgung bei der VBL West eingegriffen werden. Nur für die VBL Ost gilt bisher das kapitalgedeckte System!!

     

    Wenn die Gewerkschaftsvertreter auf die Argumente der Arbeitgeberseite eingehen würden. gäbe es bald noch trübere Aussichten für die Zusatzrente im öffentlichen Dienst. Nach den kräftig nach unten gerechneten Startgutschriften (Rentenanwartschaften zum 31.12.2001) würden dann auch die Rentenanwartschaften ab 1.1.2002 (sog. Punkterente) drastisch verringert.

     

    Keiner von den Gewerkschaftsfunktionären sollte später sagen können, er habe nichts davon gewusst. Das zukünftige Vorgehen der Gewerkschaften in dieser Sache wird ein weiterer Prüfstein sein, ob die Arbeitnehmervertreter sachkompetent der Arbeitgeberseite Paroli bieten. Die Aussichten dazu sind jedoch nicht unbedingt gut.  

*Verdi TS berichtet 022/2012 vom 13.08.2012

*dbb-tarifunion Schreiben 18/2012 vom 14.08.2012

am 13.08.2012 auf der Homepage eingestellt                                                                                                        

am 09.08.2012 auf der Homepage eingestellt                                                                                                        

  • Fischer - Rechner zur Ermittlung der bisherigen rentenfernen Startgutschrift incl. Zuschlag                                                                                              (ZIP - Datei: Excel Programme und Anleitung)                                                                                                                         (siehe Button Rechner)

  • Fischer - Rechner (erweitert) zur Ermittlung der bisherigen rentenfernen Startgutschrift incl. Zuschlag                                                                           ((auch Versicherte mit Eintrittsalter älter als 50 Jahre (verkürzte Staffel) werden berücksichtigt.) ZIP - Datei: Excel Programme und Anleitung)                                                                                                                                                                                                (siehe Button Rechner)

  • Ausgehebelt - Dreimal null Euro Zuschlag                                                                                                                     (siehe Button Standpunkte)

am 04.08.2012 auf der Homepage eingestellt       

 

Zuschlag zur Startgutschrift ermitteln (mit Berücksichtigung von GBQ < 1 und ZVK Fehlzeiten)   (Excel Datei)                                  (siehe Button Rechner)

Zuschlag zur Startgutschrift ermitteln (erweitert)       (mit Berücksichtigung von GBQ < 1 und ZVK Fehlzeiten)   (Excel Datei)          (siehe Button Rechner)

(auch Versicherte mit Eintrittsalter älter als 50 Jahre (verkürzte Staffel) werden berücksichtigt)

 

Es ist sofort feststellbar, nach welchen Kriterien die bisherige Startgutschrift überhaupt ermittelt wurde. In dem bisherigen  Bescheid zur Startgutschrift werden nämlich verschiedene Rentenwerte errechnet.

1.) Die Mindeststartgutschrift nach § 37 Abs. 3 VBLS n.F., wenn bis zum Stichtag 31.12.2001 bereits 20 volle Jahre ZVK - Zeit erreicht wurden.
2.) Die Mindestrente nach "historischen" Beiträgen gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG.
3.) Der Formelbetrag nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BetrAVG

Das Maximum aus 1) bis 3) ergibt die bisherige Startgutschrift !!!

Damit ist unmittelbar ersichtlich: Im Excel - Beispielfall L.L. wurde die Startgutschrift nach 2) ermittelt. Im Excel - Beispielfall M.M. wurde die Startgutschrift nach 3) ermittelt.  Im Excel - Beispielfall N.N. wurde die Startgutschrift nach 1) ermittelt. Und ganz bemerkenswert:

Unmittelbar aus den Daten des Piloturteils der BGH (Az. IV ZR 74/06) vom 14.11.2007 ist zu erschließen: Der Pilotkläger erhielt seine Startgutschrift wie N.N. nach dem Verfahren 1). Als extrem langdienender Rentenferner wird er keinen Zuschlag bekommen.

Beispielfall  Name 1  erhält keine Vergleichsberechnung nach 1), da er weniger als 20 Jahre ZVK - Zeit bis zum Stichtag 31.12.2001 erreicht hat.

 

 

am 18.07.2012 auf der Homepage eingestellt                                                                                                        

  • Kuriose Zuschlagsberechnungen                                                                                                                                  (siehe Button Standpunkte)

am 11.07.2012 auf der Homepage eingestellt:

Zuschlag Startgutschriften je nach Blickwinkel anders bewertet

 

Je nach Sichtweise schwanken die Vermutungen wieviel Prozent der Versicherten wie viel Prozent Zuschlag nach der Neuordnung der Zusatzversorgung wohl erhalten werden.

 

Die Gewerkschaften meinen: bis zu 15 % der Versicherten erhalten einen Zuschlag

 

Die ZVK der Sparkassen meint: 8,5 % ihrer Versicherten erhalten einen Zuschlag

 

Die Beratungsgesellschaft für die Zusatzversorgungswirtschaft AonHewitt meint:  Es ist lediglich eine durchschnittliche Erhöhung von 2% bei den Zuschlagsberechtigten zu erwarten

 

Wie sieht dann die Realität für die Betroffenen wirklich aus?

 

Jeder möge sich sein eigenes Urteil bilden.

 

Die ZVK der Spakassen wendet sich in einem Info Schreiben zum 5. Änderungstarifvertrag zum "Altersvorsorge-Tarifvertrag-Kommunal {ATV-K)  Hier: Reform der Startgutschriftenregelung der rentenfernen Jahrgänge an ihre Versicherten

 

Zitatanfang:

Eine erste vorläufige Auswertung des Gesamtbestandes der rentenfernen Jahrgänge der ZVK-Sparkassen hat ergeben. dass die Tanfvertragsparteien mit dem oben beschriebenen Verhandlungsergebnis ihrem Ziel gerecht geworden sind, unter Berücksichtigung der Vorgaben der BGH-Entscheidung nur die später in den öffentlichen Dienst eingestiegenen Versicherten zu begünstigen.

 

Danach erhalten rund 8,5 % der in der ZVK-Sparkassen versicherten rentenfernen Jahrgänge durch die beschriebene Vergleichsberechnung eine durchschnittliche Erhöhung ihrer Startgutschrift in Höhe von rund 26,50  € monatlich.

Zitatende

 

 

Aus einem Schreiben der AonHewitt von Januar 2012 zur bilanziellen Berücksichtigung von aktuellen Änderungen in der Zusatzversorgung

(http://www.aon.com/germany/downloads/aonhewitt/art201201_aktuelle_aenderungen_zusatzversorgung_bilanzielle_beruecksichtigung.pdf)

 

Zitatanfang:

Zumindest bis zum ersten Bewertungsstichtag nach den Neuregelungen dürften kaum alle Startgutschriften rentenferner Versicherter neu berechnet worden sein, sodass sich die Frage nach pauschalen Näherungslösungen zur Berücksichtigung der Startgutschriftserhöhungen stellt. Probeberechnungen haben gezeigt, dass die Anwendung der neuen Berechnungsvorgaben zu einer durchschnittlichen Erhöhung der Startgutschrift rentenferner Versicherter um 2 % führt. Natürlich kann dieser Wert im Einzelfall erheblich überschritten werden, während es in der Mehrzahl der Fälle zu gar keiner Erhöhung kommt. Liegen aber keine weiteren Anhaltspunkte oder Erkenntnisse vor, dürfte eine pauschale Erhöhung der Startgutschriften rentenferner Versicherter zu Bewertungszwecken um die genannten 2 % der neuen Situation jedenfalls gerechter werden als die völlige Vernachlässigung der unstrittig bestehenden grundsätzlichen Ausweitung der Verpflichtungen.

Zitatende

am 13.06.2012 auf der Homepage eingestellt                                                                                                        

  • Verfassungsbeschwerde gegen die Berechnung von Zusatzrenten der VBL nach § 18 BetrAVG erfolglos.                          (siehe Button Urteile)

     

     

    Klagegegenstand des Verfassungsgerichtsverfahrens 1 BvR 1082/03

     

    (laut BT-Drucksache 17/129, Seite 3)

     

    Herrn Prof. Dr. H. S. klagt gegen

     

    a) das Urteil des OLG Karlsruhe vom 17. April 2003 – 12 U 193/02

     

    b) das Urteil des LG Karlsruhe vom 12. Juli 2002 – 6 O 460/01

     

     Der Beschwerdeführer rügt eine Verletzung seiner Grundrechte aus Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 3 S. 1, Art. 14 Abs. 1 sowie Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG (Verletzung des Rechtsstaatsprinzips, Verhältnismäßigkeitsprinzips und Willkürverbots) durch § 18 des Gesetzes zur betrieblichen Altersversorgung und die gegen den Beschwerdeführer ergangenen zivilgerichtlichen Urteile, die seinen Rentenanspruch auf eine Zusatzrente der VBL kürzen.

     

    Klagegegenstand des Verfassungsgerichtsverfahrens 1 BvR 1065/03

     

    (laut BT-Drucksache 17/129, Seite 4)

     

     Herr K. W. klagt gegen

     

    a) das Urteil des OLG Karlsruhe vom 17. April 2003 – 12 U 194/02

    b) das Urteil des LG Karlsruhe vom 12. Juli 2002 – 6 O 462/01

     

    Der Beschwerdeführer rügt eine Verletzung seiner Grundrechte aus Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 sowie Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 20 Abs. 3 GG (Verletzung des Rechtsstaatsprinzips, Verhältnismäßigkeitsprinzips, Willkürverbots) durch § 18 des Gesetzes zur betrieblichen Altersversorgung und die gegen den Beschwerdeführer ergangenen zivilgerichtlichen Urteile, die seinen Rentenanspruch auf eine Zusatzrente der VBL kürzen. Diese Zusatzrente sei zudem durch die Neufassung des Gesetzes noch geringer als nach der Berechnung der vom BVerfG beanstandeten Fassung des Gesetzes zur betrieblichen Altersversorgung von 1974 (Beschluss des BVerfG v. 15.7.1998; 1BvR 1554/89; 1 BvR 963/94; 1 BvR 964/94).

     

    Aus den Leitsätzen des Urteil 1 BvR 1065/03 und 1 BvR 1082/03 des Bundesverfassungsgerichts vom 08. Mai 2012:

     

    1. Die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ist tauglicher Beschwerdegegenstand im Sinne 1. des § 90 Abs. 1 BVerfGG.

     

    1. Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen komplexe Regelungen zur Leistungsberechnung, genügt es nicht, nachteilige Ungleichbehandlungen durch einzelne Faktoren zu behaupten; vielmehr bedarf es auch einer Auseinandersetzung mit ihrem Zusammenwirken und dessen Ergebnis. Im Einzelfall kann es zumutbar sein, dabei unterstützende Beratung in Anspruch zu nehmen, um einen Verfassungsverstoß substantiiert rügen zu können.

     

    Die VBL nimmt am 12.06.2012 auf ihrer Homepage dazu Stellung (VBL – Pressemitteilung vom 12.06.2012)

Gegenvorstellung des Klägeranwalts gegen die Zurückweisung der obigen Verfassungsbeschwerde

http://ra-mathies.info/resources/Gegenvorstellung+Az-1065-03._pdf

http://ra-mathies.info/resources/Gegenvorstellung+Az-1082-03._pdf

http://ra-mathies.info/resources/Anlage+S10-W11.pdf

  • Albrecht Kuenstle: Verunglückte Nachbesserung bei den Startgutschriften                                                                               (siehe Button Rechner)

     

  • Albrecht Kuenstle: XLS Rechner - Zuschlag Startgutschrift berechnen                                                                                        (siehe Button Rechner)

     

    Anmerkung: Im Gegensatz zur offiziellen Berechnungsmethode der Tarifparteien und auch unseres Kombi HdB Zuschlagsrechners werden bei dem Rechner von Albrecht Künstle die hälftigen Vorverdienstzeiten in die Ermittlung des Unverfallbarkeitsquotienten mit einbezogen, da  Halbanrechnungsjahre  Teil der schützenswerten Gesamtversorgungszusage seien.

am 30.04.2012 auf der Homepage eingestellt                                                                                                        

  • Kürzung Punkterente                                                                                                                                                           (siehe Button Standpunkte)

am 19.04.2012 auf der Homepage eingestellt                                                                                                        

  • VBL Fehlprognosen mit System                                                                                                                                          (siehe Button Standpunkte)

am 17.04.2012 auf der Homepage eingestellt                                                                                                        

  • Reiche VBL                                                                                                                                                                           (siehe Button Standpunkte)

am 14.03.2012 auf der Homepage eingestellt                                                                                                        

am 09.03.2012 auf der Homepage eingestellt    

Die vermutliche Lösung des Brutto = Netto – Rätsels beim VBL – Rentenbescheid

 

 

Vorspann:  Wann ist ein Rentner pflichtversichert?

 

Vorraussetzung für die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung für Rentner (KVdR) ist der Nachweis der Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung (dort pflicht- oder freiwillig versichert). Diese ist erfüllt, wenn man vom Beginn der Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums Mitglied oder familienversichert in der gesetzlichen Krankenkasse war.

 

Vermutliche Auflösung des Rätsels:

 

Der Antragssteller stellt über seinen Arbeitgeber den VBL – Rentenantrag: Der Arbeitgeber bescheinigt, dass der Arbeitnehmer während seiner aktiven Tätigkeit bis Rentenbeginn pflicht- oder freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenkasse war.

 

In meinem Fall habe ich schon seit vielen Jahren die KV – Pflichtversicherungsgrenze überschritten, war also freiwillig versichert im aktiven Arbeitsleben. Und auch nur das kann der Antragsteller bzw. der letzte Arbeitgeber bescheinigen.

 

Es gilt die gesetzliche Regelung:

 

Bei in der KVdR pflichtversicherten Rentnern ziehen die Rentenversicherungsträger den KV und PV Beitrag gleich von der Bruttorente ab, bei nicht KVdR pflichtversicherten Rentnern zieht die Krankenkasse die Beiträge vom Rentner ein.

 

Während der Träger der gesetzlichen Rente (DRV – Bund) vorher problemlos die Pflichtversicherungsfähigkeit des Rentenantragstellers prüft, tut das offenbar die VBL nicht, sondern geht nach dem letzten Status, den der Rentenantragsteller bzgl. der KV während des aktiven Arbeitslebens hatte, meldet den Zusatzversorgungsgrentenbezug an die Krankenkasse und lässt danach die Krankenkasse entscheiden, ob  der  VBL- Rentner die Voraussetzungen für die Pflichtmitgliedschaft in der KVdR erfüllt. Einige Wochen danach wird dann die VBL – Rente angepasst und dann heißt es VBL – Nettorente = VBL – Bruttorente minus KV Beitrag minus PV – Beitrag.

am 04.03.2012 auf der Homepage eingestellt                                                                                                        

am 16.02.2012 auf der Homepage eingestellt:

am 01.02.2012 auf der Homepage eingestellt                                                                                                                   (siehe auch jeweils Button Presse) 

am 31.01.2012 auf der Homepage eingestellt                                                                                                        

  • Hinweis in eigener Sache: Am Wochenende 27.01. - 29.01.2012 gab es Probleme beim Zugriff auf die Homepage. Nach Rücksprache mit dem Hoster der Homepage wurde die Homepage komplett gelöscht und neu geladen. Das geschah am Di 31.01.2012. Bitte melden Sie Unregelmäßigleiten an den Administrator dieser Homepage momo07@freenet.de; siehe auch Impressum.

am 26.01.2012 auf der Homepage eingestellt                                                                                                        

  • Kurzmitteilung zum Zusatzversorgungsbericht 2012                                                                                                                  (siehe Button Presse)

  • Zusatzversorgungsbericht 2012   (Januar 2012)                                                                                                                (siehe Button Studien)

am 24.01.2012 auf der Homepage eingestellt:

  •  Öffentliche Versorger preschen bei Unisex vor                                                                                                                                    (externer Link)

am 23.01.2012 auf der Homepage eingestellt:

am 20.01.2012 auf der Homepage eingestellt:

  •  VBL-Service mit Lücken                                                                                                                                                               (siehe Button Presse)

am 19.01.2012 auf der Homepage eingestellt:

am 02.01.2012 auf der Homepage eingestellt:




Kontakt: momo07 at freenet.de