Der große Irrtum

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Hinweis auf Aktuelles 2010:

 

Am 19.12.2010 auf der Homepage eingestellt:

  • "Vorsicht, Falle!" Standpunkt zum Vergleichsmodell der TdL beim Tarifgespräch vom 9.12.2010 zur Zusatzversorgung

    (siehe auch Button "Standpunkte", oben)

Am 18.12.2010 auf der Homepage eingestellt:

Ankündigung eines Buches:

Werner Siepe: Finanziell sicher in Rente - Altersvorsorge für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst

 

  

Verlag :  DBB Verlag
 
ISBN :  978-3-87863-159-0
Einband :  Paperback
Preisinfo :  15,90 Eur[D] / 16,40 Eur[A]
Alle Preisangaben in CHF (Schweizer Franken) sind unverbindliche Preisempfehlungen.
Legende: UVP = unverbindliche Preisempfehlung, iVb = in Vorbereitung.
Seiten/Umfang :  ca. 208 S. - 21,0 x 14,8 cm
Produktform :  B: Einband - flex.(Paperback)
Erscheinungsdatum :  1. Auflage 12.2010
Gewicht :  280 g
Aus der Reihe :  Ratgeber 12
 15,90 Eur[D]     
 


Auch Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sollten trotz Zusatzversorgung frühzeitig vorsorgen, um später finanziell sicher in Rente gehen zu können. Das sinkende Leistungsniveau bei der gesetzlichen Rente und der Zusatzrente machen es zunehmend schwieriger, im Ruhestand den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Der Leitfaden unterstützt bei der Berechnung der individuell zu erwartenden Gesamtrente und hilft, die eigenen Ansprüche zu analysieren und Rentenlücken rechtzeitig aufzuspüren. Die Möglichkeiten zur freiwilligen Versicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge werden ebenso ausführlich -auch unter steuerlichen Gesichtspunkten- dargestellt wie die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge durch die Riester- und Rürup-Rente.
Ein Glossar rentenrechtlicher Fachbegriffe und das Muster einer umfassenden Rentenauskunft erleichtern den Einstieg für alle, die sich erstmals mit dem Thema befassen möchten.
Der Ratgeber wendet sich sowohl an Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die kurz vor dem Eintritt in den Ruhestand stehen, als auch an jüngere Arbeitnehmer, die wegen des sinkenden Rentenniveaus verstärkt auf eine zusätzliche betriebliche und private Altersvorsorge angewiesen sind.
 
Werner Siepe ist Diplom-Handelslehrer und war viele Jahre als Dozent im Bereich Wirtschaft und Mathematik tätig. Er ist Autor des bereits im dbb verlag erschienenen Ratgebers für Beamte "Finanziell sicher in Pension" sowie von Ratgebern zum Kauf und Verkauf von Immobilien im gtb verlag.

 

 

Das Buch ist ab sofort im Buchhandel erhältlich und beschäftigt sich auf den Seiten 63-89 auch mit der Zusatzrente im öffentlichen Dienst. Anfang des Jahres 2011 wird derselbe Autor und ein Ko-Autor ein Buch speziell zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst veröffentlichen.

 

Am 17.12.2010 auf der Homepage eingestellt:

Präsentation des Vergleichsmodells der Arbeitgeber!

 

Die 13-seitige Präsentation des Vergleichsmodells der Arbeitgeber wurde im Tarifgespräch am 9.12.2010 von Stefan Hebler (TdL) vorgestellt. Hebler ist Referent bei der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und Autor des Buches "Zusatzversorgung für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst" (Boorberg Verlag, 6. Auflage 2008). Er hat für die TdL auch die damalige Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde (Az. 1 BvR 1373/08) abgegeben.

 

Das von Hebler auf den Seiten 9 bis 11 der Präsentation vorgestellte Vergleichsmodell soll "relativ problemlos technisch durchsetzbar" und die "rechtliche Zulässigkeit hoch" sein. Nötig sei eine "zielgenaue Nachbesserung für Späteinsteiger".

 

Das Vergleichsmodell läuft letztlich darauf hinaus, dass zwei unterschiedliche Prozentsätze (der eine nach § 2 BetrAVG, der andere nach § 18 BetrAVG) berechnet und miteinander verglichen werden. Außerdem soll die sog. maximale Nettogesamtversorgung in Höhe von 91,75 Prozent modifiziert (also vermindert) werden, wenn Späteinsteiger den Höchstsatz nicht erreichen können.

 

Fazit:

 

Es wird drei unterschiedliche Prozentrechnungen geben, die nur denn eine hohe rechtliche Zulässigkeit garantieren, wenn sich die Richter an den bekannten Spruch "judex non calculat" halten und die Prozentakrobatik des Vergleichsmodells staunend akzeptieren.

 

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Aus der Niederschrift und Anwesenheitsliste über das Tarifgespräch zur Zusatzversorgung am 9.12.2010 über die Konsequenzen des BGH-Urteils vom 14.11.2007 ist zu ersehen:

  

Die Runde am 9.12.2010 aus 15 Teilnehmern bestand aus 11 Arbeitgebervertretern und 4 Gewerkschaftsvertretern.

 

Die Arbeitgeber waren 1x vertreten vom Kommunalen Arbeitgeberverband Schleswig Holstein (KAV SH), 2x von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), 3x von der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und 5x von Bund, Bundesfinanz- und Bundesinnenministerium (BMF, BMI).

 

Die Gewerkschaften Verdi und dbb tarifunion entsandten jeweils 2 Vertreter in das Tarifgespräch. Alle insgesamt 15 Teilnehmer sind namentlich bekannt.

 

Frage:

 

Ist das die neue Ausgewogenheit angesichts eines Verhältnisses von 11 : 4 (11 Arbeitgebervertreter und 4 Gewerkschaftsvertreter) ?

 

Am 15.12.2010 auf der Homepage eingestellt:

Am 12.12.2010 auf der Homepage eingestellt:

  • "Vorsicht, Sackgasse!" Standpunkt zum Tarifgespräch vom 9.12.2010 zur Zusatzversorgung                      (siehe auch Button "Standpunkte", oben)

Am 10.12.2010 auf der Homepage eingestellt:

Am 08.12.2010 auf der Homepage eingestellt:

Am 01.12.2010 auf der Homepage eingestellt:

  • Infos aus verdi-Quellen zu Tarifgesprächen über die Zusatzversorgung noch im Dezember 2010

verdi ts berichtet 2010 Nr. 056/2010
Berlin, 30.11.2010

Beschäftigte bei Bund, Länder, Gemeinden

Tarifgespräch zur Zusatzversorgung findet Anfang Dezember 2010 statt

In der Klausurtagung der Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst am 7. und 8. Oktober 2010 (TS-berichtet 050/2010**) wurde mitgeteilt, dass ein Termin mit Bund, der TdL und der VKA in Aussicht steht. Dieser ist zwischenzeitlich auf den 9. Dezember 2010 festgelegt worden.

Themen werden nur die nach der Rechtsprechung notwendigen Korrekturen in der Zusatzversorgung bei den Startgutschriften, bei Lebenspartnerschaften und dem Mutterschutz sein. Forderungen der Arbeitgeber zu Einschnitten in die Tarifverträge ATV/ATV-K (vgl. TS-berichtet 004/2009 vom 10.03.2009) liegen nicht mehr vor.
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Zitat aus  verdi ts berichtet 50/2010 Seite 4 vom 14.10.2010:

Die öffentlichen Arbeitgeber sind mit dem Wunsch nach einem Termin zu Fragen der Zusatzversorgung an uns herangetreten. Wir sind zu einem Tarifgespräch bereit, wenn darin ausschließlich die Folgen der höchstrichterlichen Entscheidungen zum Zusatzversorgungsrecht behandelt werden. Dies betrifft das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14.11.2007 zu den Startgutgutschriften für rentenferne Beschäftigte (s. zuletzt TS-berichtet Nr. 27/2010 vom 04.05.2010), Mutterschutzzeiten und die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften (s. TS-berichtet Nr. 43/2010 vom 27.08.2010). Die von den Arbeitgebern 2008/2009 geforderten weitreichenden Einschnitte in das Leistungsrecht (s. zuletzt TS-berichtet Nr. 04/2009 vom 10.03.2009) oder eine höhere Eigenbeteiligung der Beschäftigten sind für uns nicht verhandlungsfähig. Unter Einbeziehung der steuerlichen Benachteiligung würden sie zur Unrentabilität des Zusatzversorgungssystems für die Beschäftigten führen.

 

Kommentar eines engagierten Betroffenen:

 

Wenn denn die vorab schon abgekarteten Tarifverhandlungen laufen (Über was wird eigentlich noch wirklich kämpfend verhandelt, bitte schön?), wird für die Betroffenen das wahrscheinliche Resultat sein:

1.) Es gibt kein höhere Startgutschrift für Rentennahe, es geht nur um Rentenferne.

2.) Es gibt keine höhere Startgutschrift für Rentenferne mit normaler Ausbildung (z.B. 3 Jahre Berufsausbildung wie in der früheren Lehre).

3.) Es gibt keine höhere Startgutschrift für Rentenferne mit längerer Ausbildung, bei denen der Formelbetrag nach § 18 BetrAVG auch nach dem erhöhten jährlichen Anteilssatz (zum Beispiel von 2,25 auf 2,5 Prozent) noch unter den Mindestgrenzen (Mindestrente oder Mindeststartgutschrift) bleibt.

4.) Es gibt nur eine höhere Startgutschrift für Rentenferne mit längerer Ausbildung, bei denen die Startgutschrift schon jetzt nach dem Formelbetrag festgesetzt wurde, weil dieser über den Mindestgrenzen lag.
 
Fazit:

Wenige (siehe 4.) werden profitieren, fast alle schauen in die Röhre. Im besten Fall bekommen diejenigen, die überhaupt von der Neuregelung profitieren, rund 11 Prozent mehr an Startgutschrift. Da aber die zum 31.12.2001 berechneten Startgutschriften bisher praktisch nicht dynamisiert wurden, ist auch das nur ein Tropfen auf den heißen Stein. 11 Prozent mehr kämen im Jahr 2012 auch heraus, wenn die viel zu niedrigen Startgutschriften mit 1 % pro Jahr seit Ende 2001 dynamisiert worden wären.

Wer jetzt schon im Vorfeld die evtl. Großzügigkeit der Tarifparteien loben wollte, hätte überhaupt nichts verstanden.

Am 17.11.2010 auf der Homepage eingestellt:

Am 29.10.2010 auf der Homepage eingestellt:

am 06.10.2010 auf der Homepage eingestellt:

 

Eine Zusammenfassung von Forums-Beiträgen eines Forums-Teilnehmers  in http://forum.vsz-ev.de   nebst Erweiterungen um Kapitel III-V

  • Versorgungszusage des ö.D. in der Rechtsprechung (September 2010)                                                                            (siehe Button Presse)

am 22.09.2010 auf der Homepage eingestellt:

 

Man kann den aktuellen Versicherungsnachweis 2009, der in den letzten Tagen bei jedem VBL-Klassik-Versicherten eingegangen ist, beanstanden.

 

Beanstandungswürdig ist der Nachweis deshalb, weil

 

-         die Festlegung der Bonuspunkte für 2008 nicht begründet ist,

-         die angebliche Gültigkeit der Umstellung auf das Punktemodell unterstellt wird.

 

Text zur Beanstandung Bonuspunkteregelung 2008

 

am 14.08.2010 auf der Homepage eingestellt:

  • BGH korrigiert am 07.07.2010 seine eigene Rechtsprechung (BGH IV ZR 267/04) aufgrund eines Verfassungsgerichtsurteils zum

    Gleichbehandlungsgebot von Ehen und eingetragenen Lebensgemeinschaften in der Zusatzversorgung

    Dazu ein Kommentar:  Ein Herz für Schwule? - Kein Herz für Verheiratete?                                                                      (siehe Button Presse)

am 21.07.2010 auf der Homepage eingestellt:

Die Gerichte haben den Tarifparteien eine Neuregelung der Zusatzrente im öffentlichen Dienst aufgetragen. Doch die schert das bisher nicht. Ein Ende der Hängepartie ist für die Betroffenen nicht in Sicht.

am 15.07.2010 auf der Homepage eingestellt:

  • Momo's Ergänzung zur Gegenvorstellung (siehe unten) zum BVerfG-Urteil (1 BvR 1373/08)                                        (siehe Button Urteile ganz unten)

 

am 13.07.2010 auf der Homepage eingestellt:

  • Gegenvorstellung vom 09.07.2010 des Rechtsanwalts des Beschwerdeführers zum BVerfG-Urteil 1 BvR 1373/08       (siehe Button Urteile ganz unten)

 

am 29.06.2010 auf der Homepage eingestellt:

  • Stellungnahme der dbb-tarifunion im Juni 2010 zur Entscheidung des BVerfG vom 29.03.2010                                         (siehe Button Presse)

Zitat: (letzter Absatz aus der Stellungnahme der dbb-tarifunion):

"Für die dbb tarifunion und die weiteren Tarifvertragsparteien von ATV und ATV-K bleibt allerdings der Handlungsauftrag aus dem Urteil des BGH bestehen, alsbald eine Neuregelung bei der Berechnung der Startgutschriften in Bezug auf die Beschäftigten mit langen Ausbildungszeiten zu finden .... Für die dbb tarifunion ist jedoch klar, dass die vom BGH geforderte Neuregelung nicht mit Verschlechterungen für die Versicherten einhergehen darf. Denn hierdurch würde die Akzeptanz der Zusatzversorgung bei den Beschäftigten nachhaltig gestört".

 

Mein Kommentar:

Alsbald eine Neuregelung? Alles klar für die dbb tarifunion? Nachhaltige Störung der Akzeptanz der Zusatzversorgung bei den Beschäftigten? Die nachhaltige Störung ist doch längst eingetreten. Der dbb tarifunion ist nichts klar. Auf die Neuregelung können die Beschäftigten noch lange warten, denn ausser vielen Worten („heisse Luft“) kam vor allem bei den Gewerkschaften nichts für die Betroffenen der ungerechten Startgutschriftsregelungen heraus.

 

Hoffentlich orientiert sich eine eventuelle Neuregelung nicht nur an dem vom BGH beanstandeten Anteilssatz. Es kann aufgrund der bisherigen Äußerungen der nicht-kritikfähigen Gewerkschaftsfunktionäre durchaus sein, dass sie lediglich eine moderate Erhöhung des jährlichen Anteilssatzes (z.B. von 2,25 auf 2,5 Prozent) durchwinken, ohne sich mit den Folgen zu beschäftigen.

Die Folge für die meisten alleinstehenden Rentenfernen heißt ja:

Die Startgutschrift erhöht sich überhaupt nicht, wenn nur der Formelbetrag infolge des höheren Anteilssatzes angehoben wird (siehe als Beleg z.B. die Studie, "Rentenkürzungen in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes", dort S. 29 siehe http://www.startgutschriften-arge.de, Button: „Studien“)

Für alle, deren bisherige Startgutschrift nicht dem Formelbetrag, sondern der sog. Mindestrente nach Entgelten gem. § 18 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG entspricht, ändert sich überhaupt nichts.

Aber ob das die Entscheider bei den Gewerkschaften überhaupt merken? Es ist ja schon schwer genug, dies den Betroffenen, Anwälten und Richtern klar zu machen.

am 13.05.2010 auf der Homepage eingestellt:

  • Stellungnahme der Gewerkschaft ver.di zur Entscheidungen des BGH vom 24.03.2010 (Bonuspunkteregelungen)          (siehe Button Presse)

  • Stellungnahme der Gewerkschaft BDZ(Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft) zu Entscheidungen des BVerfG              (siehe Button Presse)

Dort steht im Hinweis des BDZ zu den Urteilen 1 BvR 1373/08  und 1 BvR 1433/08 u.a.:

...Nach Ansicht von dbb tarifunion und BDZ sind jetzt die Arbeitgeber aufgefordert, endlich mit den Gewerkschaften über die vom Bundesgerichtshof angeregte Nachjustierung im Übergangsrecht zu verhandeln. In den bisherigen Tarifverhandlungen über die Zusatzrente war keine Annäherung erkennbar. Die Tarifbeschäftigten erwarteten aber zu Recht eine verfassungskonforme Regelung zu ihren Gunsten......

 

Bemerkenswert in der Stellungnahme: Der BDZ "verlegt" den Sitz des Bundesverfassungsgerichts nach Leipzig.

 am 06.05.2010 auf der Homepage eingestellt:

  • Stellungnahme ver.di (TS berichtet Nr. 027/2010 vom 04.05.2010) zu den Urteilen des BVerfG                                        (siehe Button Presse)

 

am 28.04.2010 auf der Homepage eingestellt:

  • Stellungnahme eines betroffenen Rentenfernen zur Entscheidung des BVerfG vom 29.03.2010 (veröff. 15.04.2010)

    ( 1BvR 1373/08 und 1 BvR 1433/08)

    Wider die Unfehlbarkeit der Tarifparteien und der Gerichte  vom 28.04.2010                                                                    (siehe Button Presse)

                                              

am 16.04.2010 auf der Homepage eingestellt:

  • Stellungnahme des Rechtsanwalts des Beschwerdeführers zu 1 BvR 1373/08     vom 15.04.2010                                    (siehe Button Presse)
  • Stellungnahme des Rechtsanwalts der Beschwerdeführerin zu 1 BvR 1433/08     vom 15.04.2010                                    (siehe Button Presse)

 

am 15.04.2010 auf der Homepage eingestellt:

 

Zwei weitere Beschwerden rentenferner Betroffener wurden vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.

  • Pressemitteilung:   1 BvR 1373/08 und 1 BvR 1433/08     vom 29.03.2010  (veröff. 15.04.2010)                    (siehe ganz unten Button Urteile)
  • Volltext:                 1 BvR 1373/08 und 1 BvR 1433/08     vom 29.03.2010   (veröff. 15.04.2010)                    (siehe ganz unten Button Urteile)

 

Rechtsanwalt Valentin Heckert, Karlsruhe, gegenüber dem Badenia-Informationsdienst (bid):

„Der Kampf gegen die massiven Rentenkürzungen geht weiter. Zusammen mit meinem Kollegen habe ich bereits heute Morgen Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof für Menschrechte in Straßburg gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes angekündigt. Bei der Pressekonferenz am 21. April 2010 wird auch eine kritische Auseinandersetzung mit dieser höchstrichterlichen Entscheidung vorgenommen werden“

(Rechtsanwalt Valentin Heckert ist spezialisiert auf das Zusatzversorgungsrecht und vertritt zusammen mit Rechtsanwalt Bernhard Mathies, Lüneburg, mehrere tausend Mandanten gegen die VBL)

 

am 09.04.2010 auf der Homepage eingestellt:

am 05.04.2010 auf der Homepage eingestellt:

  • "Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst - Der Streit um die Startgutschriften"    Artikel in der Zeitschrift: Soziale Sicherheit, 3/2010, Seite 112-118

(Inhaltsangabe)                                                                                                                                                                     

Die Zusatzversorgung für die über elf Mio. Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst wurde Anfang 2002 auf ein neues Punktesystem umgestellt. Dabei wurden die Anwartschaften für diejenigen, die schon vor 2002 pflichtversichert waren, als so genannte Startgutschriften ausgewiesen. Diese sind heftig umstritten – und werden demnächst das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Denn sie führen dazu, dass bestimmte Gruppen gegenüber der vorherigen Berechnungsmethode Verluste hinnehmen müssen, während andere gewinnen – wie hier gezeigt wird.

(siehe: http://www.aib-verlag.de/AIB-Zeitschriften/2010/zusatzinfos/SO_3_2010.pdf)                                                       (externer Link)

 

 

Der vollständige Artikel ist im Heft 3/2010 von „Soziale Sicherheit“ enthalten und kann über den folgenden Link bestellt werden: 

http://www.aib-verlag.de/de/zeitschriften/soziale-sicherheit/aktuelle-ausgabe/index.php                                                  (externer Link)

 

am 01.04.2010 auf der Homepage eingestellt:

  • "Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst - Rentenkürzungen auf breiter Front"          (Kurzpräsentation)                    (siehe Button Studien)

  • "Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst - Rentenkürzungen auf breiter Front"          (Handout)                                  (siehe Button Studien)

  • Presseartikel ("Lösung für alle 1100 Rentenfälle angekündigt")  in der Stuttgarter Zeitung vom 01.04.2010        (externer Link)

am 31.03.2010 auf der Homepage eingestellt:

am 16.03.2010 auf der Homepage eingestellt:

  • Presseartikel ("Rentenkürzung auf breiter Front") vom 16.03.2010 in Performance Online                             (siehe Button Presse)

  • Pressemitteilung zur Pressekonferenz am 16.03.2010 in Berlin:

    "Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst - Rentenkürzungen auf breiter Front"                                                            (siehe Button Presse)

Anlässlich der Veröffentlichung der Studie hat es am 16.03.2010 in Berlin eine Pressekonferenz gegeben (siehe auf dieser Homepage unter Button: Presse). Die vollständige Studie ist mit freundlicher Genehmigung des Auftraggebers und der Autoren downloadbar von der Homepage des Auftraggebers http://www.vers-berater.de bzw. von der Homepage: http://www.startgutschriften-arge.de.

  • zur gleichnamigen Studie "Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst - Rentenkürzungen auf breiter Front"                  (siehe Button Studien)

Aus dem Vorwort der Studie

Die Studie erläutert in den Kapiteln 1 und 2.1 zunächst die aktuellen ab dem Jahr 2002 geltenden Regelungen zur freiwilligen Betriebsrente (z.B. Entgeltumwandlung) und zur Punkterente für Pflichtversicherte. Damit werden die fast ausschließlich auf der VBL-Homepage und in Vorträgen sowie Büchern zur Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes enthaltenen Informationen beleuchtet und kritisch hinterfragt.

 

Der Streit um die Startgutschriften (Rentenanwartschaften zum 31.12.2001) wird auf den Homepages aller Zusatzversorgungskassen sowie in allen bisher vorliegenden Büchern über die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst nur stiefmütterlich behandelt. Die in juristischen Fachzeitschriften dazu vorliegenden Artikel blenden die ökonomischen Folgen der bisher getroffenen Übergangsregelungen zu den Startgutschriften nahezu völlig aus.

 

Wer sich für den besonders brisanten und aktuellen Streit über die sog. rentenfernen Startgutschriften (Rentenanwartschaften zum 31.12.2001 für Pflichtversicherte ab Jahrgang 1947) interessiert, kann sofort in die Kapitel 2.2 sowie 3 bis 5 einsteigen. Diese Kapitel bilden sozusagen das Herzstück der Studie, da noch in diesem Jahr ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet wird, das rund 5 Millionen Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst ab Jahrgang 1947 betrifft.

 

Im Kapitel 3 werden anhand von Modell- und Originalfällen die ganz besonderen Rentenfallen geschildert, die nicht nur ans Absurde grenzen, sondern schon jetzt ein ganz reales Rentenabsurdistan zur Folge haben. Es gibt kein anderes Alterssicherungssystem, das solche gravierenden Ungleichbehandlungen und extremen Ungerechtigkeiten aufweist.

 

Die Akteure und Entscheidungsträger rund um den Fallenstellerparagrafen 18 des Betriebsrentengesetzes werden im Kapitel 4 schonungslos und mit Ross und Reiter genannt. Es wird überdeutlich, dass es eine konzertierte Aktion aller Akteure gab, die von der Absicht geleitet war, Leistungskürzungen auf eine mehr oder minder geräuschlose Art in die Tat umzusetzen. Über die bisher ergangenen Gerichtsentscheidungen informiert das Kapitel 5.

 

Im Kapitel 6 werden die fragwürdigen Hochrechnungen hinsichtlich der Anzahl der künftigen Rentner und der Rentenausgaben bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) bis zum Jahr 2050 aufgedeckt. Diese interessengeleiteten Hochrechnungen werden von der VBL an das Bundesinnenministerium und an andere Institutionen weitergeleitet. Die fragwürdigen Zahlen finden sich auch in den Versorgungsberichten der Bundesregierung von 2005 und 2009, wie in den Zusatzversorgungsberichten 2009 und 2010 der Verfasser dieser Studie nachgewiesen wird.

 

Die Gesamtbeurteilung im Kapitel 7 kommt zu dem Ergebnis, dass insbesondere die gleichheitswidrigen Startgutschrift-Berechnungen für die Jahrgänge ab 1947 durch die Tarifparteien beseitigt werden müssen. Möglicherweise muss auch der Gesetzgeber tätig werden, sofern das Bundesverfassungsgericht den Fallenstellerparagrafen 18 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) als verfassungswidrig einstuft. 

 

am 25.02.2010 auf der Homepage eingestellt:

  • "Drastische Kürzungen bei der Zusatzversorgung?" (siehe Auszug mit externem Link)  aus der Studie: "Beamtenpensionen - Fakten statt Vorurteile vom 23.02.2010

     

    In einer aktuellen Studie, die mit einigen Vorurteilen bzgl. der Beamtenpensionen aufräumt, wird zu Recht auch eine Verbindung zu den benachteiligenden Regelungen der neuen Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes hergestellt. In der  Studie "Beamtenpensionen - Fakten statt Vorurteile" (die im Auftrag der Versicherungsberater-Gesellschaft mbH www.vers-berater.de entstand) wird auf den Seiten 19 und 20 festgestellt:

     

    ZITATANFANG

     

    "Spätestens ab dem Jahr 2012 ist bei der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst mit einem drastischen Einbruch bei der Zusatzrente zu rechnen. Die AVID-Studie 2005 geht in den alten Bundesländern von einem Rückgang in Höhe von 25 Prozent bei der Jahrgangsgruppe 1947-1951 gegenüber 1942-1946 aus.

     

    Der Hauptgrund für diese drastische Rentenkürzung in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes liegt in der umstrittenen Berechnung der Rentenanwartschaften zum Stichtag 31.12.2001 (sog. Startgutschriften) für die Jahrgänge ab 1947 (sog. rentenferne Pflichtversicherte). Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Verfassungsbeschwerde eines massiv Betroffenen bereits vor zwei Jahren angenommen hat, ist noch in diesem Jahr zu erwarten".

     

    ZITATENDE

am 20.02.2010 auf der Homepage eingestellt:

  • "Die VBL hinkt hinterher" (aus einem Leserbrief in Finanztest 03/2010, Seite 6 zu VBL-Riester-Produkten)

     

    ZITATANFANG

     

    "Nachdem ich nun schon seit langem darauf warte, dass die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) bei der Riester-Zulagenstelle einen Vertragswechsel abschließt und ich immer nur weiter vertröstet werde, möchte ich wenigstens andere warnen, einen Vertrag bei der VBL abzuschließen. Eine Übertragung von VBL Extra nach VBL Dynamik dauerte von 2003 bis 2005!

     

    Bei der VBL Dynamik wurden große Teile meiner Beiträge renditeschwach als Garantiekapital angelegt, ein Umstand, den ich aus den Unterlagen vorab nicht erkennen konnte, obwohl ich speziell darauf geachtet hatte. Daher habe ich bereits 2004 den Vertrag stillgelegt, nachdem ich dies erkannt hatte.

     

    Im Jahr 2007 habe ich dann bei der DWS einen Riester-Vertrag abgeschlossen, kann aber aufgrund des nicht abgeschlossenen Vertragswechsels bei der VBL keine Zulagen für den neuen Vertrag beantragen.

     

    Die Zentrale Zulagenstelle ZfA gab an, ihr seien die Hände gebunden. Sie wüsste von einigen hundert ähnlichen Fällen bei der VBL, könne aber nichts machen.

     

    Bei der VBL hörte ich im Juni 2009, es müsste erst ein Programm geschrieben werden, das die entsprechende Meldung erzeugt. Ein halbes Jahr später war noch immer nicht passiert.

     

    Liebe VBL, was soll das? Sie schaden mir und anderen ihrer Kunden finanziell. Kümmern Sie sich endlich darum, Ihrer Pflicht nachzukommen. Erstellen Sie das notwendige Dokument, malen Sie es notfalls von Hand, aber tun Sie endlich etwas!" 

     

    ZITATENDE

 

am 12.02.2010 auf der Homepage eingestellt:

  • "Die VBL als Monopolist?!"   (Artikel bzgl. der freiwilligen Betriebsrente, Entgeltumwandlung, VBL-Extra)

Die ersten drei Absätze aus dem externen Link: http://www.performance-online.de/artikel.php?THEMA=1&ID=1275256992

 

"Der Wettbewerb in der Altersvorsorge des Öffentlichen Dienstes ist durch Tarifverträge praktisch ausgeschlossen. Arbeiter und Angestellte der Länder können Entgeltumwandlung seit November 2006 betreiben, aber einzig bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Damit wurde der VBL ein Monopol eingeräumt, das wohl gegen EU-Vergaberecht verstößt.

Arbeiter und Angestellte der Kommunen können bereits seit Ende 2003 Entgeltumwandlung machen, aber laut Tarifvertrag nur bei drei öffentlich-rechtlichen Anbietergruppen: öffentliche Zusatzversorgungs-Kassen, die Sparkassen-Finanzgruppe und Kommunalversicherer. Eine Beteiligung anderer Anbieter am Vertrieb ist zwar durch landesbezirkliche Tarifverträge möglich, aber in der Praxis bis auf wenige Ausnahmen am Widerstand der Tarifpartner gescheitert.

Doch eine Korrektur des Oligopols kündigt sich an: Die EU-Kommission hat Ende Juni 2008 Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt, weil die Kommunen Gruppen-Pensionsversicherungen ohne Ausschreibung vergeben. Bisher gab es vor dem EuGH noch keine Verhandlung (Az.: C-271/08). ............"

am 30.01.2010 auf der Homepage eingestellt:

  • "Zusatzversorgungsbericht 2010" mit kritischer Würdigung der entsprechenden Aussagen zur Zusatzversorgung im VBL - Geschäftsbericht 2008                                                                                                                                                                                    (siehe: Button Studien)

Am 13.01.2010 auf der Homepage eingestellt:

  • Diskussionspapier des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung (FÖV), Speyer     (siehe: Button: Presse, dort Zeitschriftenteil)

    Stefan Preller "Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst - Systemwechsel, Finanzierung, Ausgabenentwicklung",

    Link zum Discussion Paper Nr. 50, März 2009

 Im Januar 2010 erschien dazu ein zusammenfassender Artikel, der uns vorliegt:

 

Stefan Preller "Systemwechsel in der Zusatzversorgung - Ursachen, Umsetzung und Auswirkung auf die Finanzierung",

WSI - Mitteilungen 1/2010, Seite 19-24

 

Die Startgutschriften-Arge veröffentlicht wie üblich auch Artikel, die nicht in jedem Fall unsere Zustimmung finden (siehe Button "Presse"). Im FÖV - Beitrag auf S. 15/16 und in den WSI-Mitteilungen 01/2010 auf S. 23 werden als zentrale Kritikpunkte der jährliche Anteilssatz von 2,25 % und die Näherungsrente genannt.

 

Unsere Kritik: Die Hauptverlierer (alleinstehende, langgediente Rentenferne mit Normal- und Höherverdienst in 2001) würden nicht einen Cent mehr erhalten, wenn hier Änderungen erfolgen würden. In mehreren Studien und Standpunkten hat die Startgutschriften-Arge nachgewiesen, dass die Hauptfehler bei der Berechnung der rentenfernen Startgutschriften ganz woanders liegen, nämlich im Fehlen der Mindestversorgungsrente nach § 44a VBLS a.F. und in den fatalen Folgen der Steuerprogression bei der Berechnung des fiktiven Nettoarbeitsentgelts (inkl. Steuerklassen-Problem). Vor diesen nun wirklich zentralen Kritikpunkten schließen jedoch die Tarifparteien, VBL und die meisten Kommentatoren ganz fest die Augen.

 

In Kürze wird eine weitere Studie veröffentlicht, die zusätzliche haarsträubende Fehler bei der Anwendung des Fallenstellerparagrafen 18 des Betriebsrentengesetzes aufdeckt. Eine Verfassungsbeschwerde zum § 18 hat das Bundesverfassungsgericht bereits angenommen. Bis Ende Januar 2010 sollen dazu die Stellungnahmen der VBL und der Tarifparteien vorliegen.

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Am 05.01.2010 auf der Homepage eingestellt:

  • Artikel aus der Zeitschrift „Soziale Sicherheit“, 12/2009, Seite 410-414                                       (siehe: Button: Presse, dort Zeitschriftenteil)

    Werner Siepe: "Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Die Ansprüche nach dem Punktesystem"

    Der Beitrag wird mit freundlicher Genehmigung der Redaktion der Zeitschrift "Soziale Sicherheit" auf dieser Homepage als PDF-Datei veröffentlicht.

(Aus dem Vorspann:

 

"Alle 5,2 Millionen Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst haben Anspruch auf eine Zusatzversorgung, da sie dort pflichtversichert sind. Damit stellen die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst immerhin 30 Prozent aller sozialversicherungpflichtig Beschäftigten mit Anspruch auf eine Betriebsrente. Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst wurde 2002 auf ein Punktesystem umgestellt. Dieses System, das derzeit von Kürzungen bedroht ist, wird im Folgenden näher erläutert."

 

Ein weiterer Artikel, der sich mit der Problematik der Startgutschriften aufgrund der Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes befasst, steht kurz vor der Veröffentlichung.)

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am 04.01.2010 auf der Homepage eingestellt:

  • Standpunkt: "Rentenkürzungen für ältere Schwerbehinderte im öffentlichen Dienst (Jahrgänge 1947 bis 1951)" (siehe: Button Standpunkte)

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